Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsanbieter schafft die Voraussetzung, die Prüfung vor der IHK ablegen zu können.
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i