Inhalt
Die Maßnahme richtet sich an arbeitssuchende Personen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund (optionale Berufssprachförderung in Modul 1), die eine Tätigkeit im Berufsfeld des „Triebfahrzeugführers“ anstreben.
Durch den qualifizierungsbegleitenden berufssprachlichen Unterricht vermittelt die Maßnahme der Zielgruppe, die zum Beginn der Fortbildung nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt (trotz Sprachniveau B1 nach GER), die erforderlichen fachspezifischen Begrifflichkeiten und Bedeutungen, um die Prüfung zum Triebfahrzeugführerschein (Prüfung Anlage 5 gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung) erfolgreich zu bestehen.
Angesprochen sind Arbeitssuchende, die: mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens einen Hauptschulabschluss o. ä. besitzen, eine Erstausbildung, ob erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen oder abgebrochen, beendet haben und im erlernten oder auch angelernten Erstberuf ist ei-ne Tätigkeit aufgrund persönlicher Voraussetzungen oder der allgemeinen Lage nicht mehr vorhanden oder es ist absehbar, dass sie in naher Zukunft nicht mehr vorhanden sein wird, erfolgreich absolvierter Eignungstest, Bahntauglichkeit und die deshalb umgeschult werden sollen.
Weiterbildung zum Triebfahrzeugführer m/w/d)
Klasse B nach Tf
Beginn:
Januar: Vorschaltmodul Fachsprache
April: Regulärer Kurs
Dauer:
16 Monate mit Sprache
12 Monate Ohne Sprache
- Zertifikat
- Triebfahrzeugführer/in i