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Wenn das eigene Vermögen im Alter nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu stemmen, die eventuell notwendig gewordene Pflege zu Hause oder in einem Heim zu zahlen, die Versicherung aber nicht alle Kosten übernimmt und auch niemand sonst dafür aufkommt, ist der Staat in der Pflicht. Das bedeutet: Das Sozialamt springt ein und streckt das Geld vor .
Dann wendet es sich zwecks Kostenbeteiligung an die Kinder. Doch der Zahlungspflicht sind Grenzen gesetzt. Der Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Rolf Winklmair wird unter anderem diese Grenzen erläutern und den Begriff "Elternunterhalt" transparent machen. Anhand von lebensnahen Beispielen möchte der Referent diesem Thema den ersten Schrecken nehmen.
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Montag, 18:30 Uhr