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Die beschleunigte Grundqualifikation kann ab einem Mindestalter von 21 Jahren abgeschlossen werden und setzt den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraus.
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst eine verpflichtende Schulung von 140 Stunden sowie eine theoretische Prüfung von 90 Minuten bei der IHK.
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