Inhalt
Die Beteiligten gemäß 1.4 ADR beschäftigten Personen müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, vor Aufnahme der Pflichten unterwiesen sein. Beteiligte Personen gemäß 1.3 ADR sind z.B. Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Fahrer und Empfänger (m/w/d). In diesem Seminar erhalten Sie einen aufgabenbezogenen Überblick der Vorgaben nach den gültigen Vorschriften für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr.
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutfahrer/in