Inhalt
Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten.
Durch die Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreitet.
- Zertifikat
- LKW-Ladekran (Befähigungsnachweis)
Kranführer/in i - Sonstiges Merkmal
- Instandhaltungs-Fachkraft [privatrechtlich]