Inhalt
Zur Verwirklichung des Anspruchs
Seit mehr als 70 Jahren bestimmt das Grundgesetz den gesetzlichen Rahmen in der Bundesrepublik. Artikel 1 besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Kinderrechte sind Menschenrechte und seit 1998 wacht die Kinderrechtskonvention der UN über ihre Einhaltung. Gewaltfreie Erziehung ist Gesetz.
Legen wir permanent genug Wert auf einen achtsamen Umgang mit den uns anvertrauten Kindern? Schaffen wir es stets einen würdevollen Umgang zu pflegen? Diese und weitere Aspekte sind Kern des Vortrages.
Im Anschluss wird Raum für eine Diskussion gegeben.
Martin Hagemann ist Sonderpädagoge und war über viele Jahre Schulleiter einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperlich und motorische Entwicklung.
1 Termin(e)
Donnerstag, 19:30 Uhr
- Unterrichtsart
- Vortrag